Archiv der Rechtstexte
Unsere Nutzungsbedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung tragen eine Fassungsnummer. Ändert sich etwas, bekommt der Text eine neue Nummer — und die alte Fassung bleibt hier abrufbar. So können Sie jederzeit nachsehen, welcher Text zu welchem Zeitpunkt galt.
Änderungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an (§ 14 der Nutzungsbedingungen, § 9 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung).
Nutzungsbedingungen
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
| Fassung | Gültig ab | Abgelöst am | Dokument |
|---|---|---|---|
| 1.1 (aktuell) | 30. August 2026 | — | Seite · PDF |
| 1.0 | 2. August 2026 | 29. August 2026 | Seite · PDF |
Was sich in Fassung 1.1 geändert hat: Die §§ 1–11 und Anlage 2 sind unverändert. Neu ist der Suchdienst, über den Websuche und Tiefenrecherche laufen — als Nr. 7 in der Liste der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 1 D), samt der Angabe, wie lange er Suchanfragen aufbewahrt. Entsprechend neu gefasst ist Anlage 1 E Abs. 1 zur Websuche.
Abgelöste Fassungen bleiben unter ihrer eigenen Adresse erreichbar, Seite und PDF. Sie tragen oben einen Hinweis, dass sie nicht mehr in Kraft sind.
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